Photovoltaik Förderung - Einspeisevergütung 2012
Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem EEG 2012
Auch im Kalenderjahr 2012 sinkt die Einspeisevergütung weiter, jedoch weniger stark als zunächst geplant. Die nachfolgenden Angaben verstehen sich als Grundvergütung. Dank weiterhin stark fallender Modulpreise, bleibt Photovoltaik attraktiv für Investoren und Hausbesitzer.
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| Leistung der Anlage | ab 01.01.2012 | ab 01.01.2011 |
|---|---|---|
| bis 30 Kilowatt | 24,43 Cent je kWh | 28,74 Cent je kWh |
| bis 100 Kilowatt | 23,26 Cent je kWh | 27,33 Cent je kWh |
| bis 1 Megawatt | 21,98 Cent je kWh | 25,86 Cent je kWh |
| ab 1 Megawatt | 18,33 Cent je kWh | 21,56 Cent je kWh |
Anlagenbetreiber, die ihren Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen oder durch unweit entfernte Dritte verbrauchen lassen, erhalten eine so genannte Eigenverbrauchsvergütung. Ein Anspruch hierauf besteht bis zu einer Anlagengröße von 500 Kilowatt – werden nicht mehr als 30 Prozent des erzeugten Stroms verbraucht, reduziert sich die Vergütung um 16,38 Cent je kWh, andernfalls um nur 12,00 Cent je kWh.
Ergibt sich daraus ein Wert kleiner null, etwa wegen einer unerwartet hohen Degression, entfällt der Vergütungsanspruch gänzlich, genauso übrigens für alle Photovoltaik Anlagen, die nach dem 01. Januar 2014 in Betrieb genommen werden.
Degression bemisst sich nach installierter Gesamtleistung
So orientiert sich die jährliche Degression fortan am Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen. Achtung: Beim Bemessungszeitraum zieht die Bundesnetzagentur nicht das vergangene Kalenderjahr heran, sondern jeweils die Monate Oktober bis September. So wurde im Kalenderjahr 2010 eine Leistung von 5.300 Megawatt erreicht, zwischen Oktober 2009 und September 2010 allerdings ganze 7.700 Megawatt. Wird zwischen Oktober 2010 und September 2011 eine ähnliche PV-Leistung erreicht, erhöht sich die Degression theoretisch auf satte 24 Prozent.
Folgende Tabelle stellt die jeweilige Degression bei sämtlichen Szenarien übersichtlich dar:
| Installierte Gesamtleistung | Degression der Einspeisevergütung |
|---|---|
| bis 1.500 Megawatt | 1,5 Prozent |
| bis 2.000 Megawatt | 4,0 Prozent |
| bis 2.500 Megawatt | 6,5 Prozent |
| bis 3.500 Megawatt | 9,0 Prozent |
| ab 3.500 Megawatt | 12,0 Prozent |
| ab 4.500 Megawatt | 15,0 Prozent |
| ab 5.500 Megawatt | 18,0 Prozent |
| ab 6.500 Megawatt | 21,0 Prozent |
| ab 7.500 Megawatt | 24,0 Prozent |
Zusätzlich sinkt die Einspeisevergütung zum 01.07.2012 vermutlich um weitere Prozent, allerdings wird die Degression wohl sehr viel geringer ausfallen. Maßgeblich ist für die erneute Degression der Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012, die installierte Gesamtleistung wird zuvor mit dem Wert 12 multipliziert und durch 7 geteilt. In der folgenden Tabelle wurde dieser Rechenvorgang bereits vorgenommen:
| Installierte Gesamtleistung | Degression der Einspeisevergütung |
|---|---|
| ab 3.500 Megawatt | 3,0 Prozent |
| ab 4.500 Megawatt | 6,0 Prozent |
| ab 5.500 Megawatt | 9,0 Prozent |
| ab 6.500 Megawatt | 12,0 Prozent |
| ab 7.500 Megawatt | 15,0 Prozent |
Fachexperten mutmaßen jedoch bereits, dass die für Juli 2012 angedachten 3.500 Megawatt nicht erreicht werden, es also gar nicht zur zweiten Förderkürzung kommt. Hierbei handelt es sich jedoch um reine Spekulationen.

